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29. Oktober 2013 - 07:17

Phantom-Tor: Hoffenheim Gegen Leverkusen Wird Nicht Wiederholt

Zehn Tage nach dem 2:1-Sieg von Bayer Leverkusen bei der TSG 1899 Hoffenheim, bei dem der zweite Leverkusener Treffer zum zwischenzeitlichen 2:0 durch Stefan Kießling den Weg über ein Loch im Außennetz ins Tor fand, hat sich das Sportgericht des DFB am gestrigen Montag mit dem Fall behandelt und den Protest Hoffenheims und die Forderung nach einem Wiederholungsspiel abgewiesen.

Das Gericht unter Vorsitz von Richter Hans E. Lorenz kam zu dem Schluss, dass kein Regelverstoß durch Schiedsrichter Dr. Felix Brych vorgelegen habe, wodurch eine Spielwiederholung nicht möglich sei.

Nach einer rund 90 Minuten andauernden Verhandlung, bei der auch Phantom-Torschütze Kießling als Zeige aussagte, berief sich das Gericht in erster Linie auf die zu schützende Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters, der erklärte, dass ihm kurzzeitig die Sicht auf den Ball verdeckt war und er deshalb auf reguläres Tor entschieden hat, weil er nicht sehen konnte, dass der Ball den Weg durch das Netz ins Gehäuse fand.

Die Wertung des Spiels mit einem 2:1-Sieg für Bayer bleibt somit bestehen, wodurch Leverkusen nicht den Verlust von drei Punkten fürchten muss, die gleichbedeutend damit wären, dass Bayern München und Borussia Dortmund einen Vorsprung von vier bzw. drei Zählern auf Bayer hätten.